Entwurfs- und Bauvermessung
Wir nehmen Maß
Entwurfs- und Bauvermessungen gehören neben den Liegenschaftsvermessungen zu unseren Standardaufgaben. Dabei legen wir größten Wert auf eine flexible Abstimmung mit unseren Auftraggebern. Wir bieten Ihnen hierbei termingerechte und qualitativ hochwertige Leistungen, für das komplette Spektrum an Vermessungstätigkeiten von der klassischen bis zur hochpräzisen Vermessung, auf die Sie sich verlassen können.
Matthias Frank
M. Eng.
Telefon: 0711 / 95 79 59 - 29
E-Mail: mf@kaeser-ingenieure.de

Hans-Jürgen Catanese
Dipl.-Ing. (FH)
Telefon: 0 71 31 / 5 82 30 - 25
E-Mail: hc@kaeser-ingenieure.de
Erhebung der Grundstücksdaten aus dem Liegenschaftskataster, des aktuell gültigen Bebauungsplans (falls vorhanden) und ggf. Erhebung von Grundbuchauszügen. Erstellung eines Rohlageplans als Planungsgrundlage.
Bei einer topographischen Bestandsaufnahme werden vor Ort relevante Höhenpunkte erfasst, wie die Geländehöhen entlang des geplanten Baugrunds, der Fahrbahn- und Gehweghöhe, der Kanalhöhe und ggf., falls kein Bebauungsplan vorhanden, die First- und Traufhöhen der Nachbarschaftsbebauung. Die Bestandsaufnahme bildet die Grundlage der Entwurfsplanung für den Architekten.

Der amtliche Lageplan ist Grundlage für die Genehmigung eines Baugesuchs. Die Planerstellung erfolgt selbstverständlich gemäß den bestehenden Vorschriften. Er besteht in der Regel aus einem schriftlichen Teil, welcher die Nutzungsberechnung (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl) enthält sowie einem zeichnerischen Teil, bestehend aus Lageplan und Abstandsflächenplan mit zugehöriger Abstandsflächenberechnung.

Bei der Absteckung des Bauvorhabens vor Ort für die Durchführung der Erdarbeiten wird die Baugrube mit Holzpflöcken im Gelände abgesteckt. Hierbei wird für die bauausführende Firma i. d. R. auch eine Bezugshöhe angegeben.

Die Gebäudeachsen i. d. R. die Hausgrundseiten des Gebäudes werden hierbei auf dem bauseits gestellten Schnurgerüst vor Ort angegeben. Alternativ wird in Absprache mit der bauausführenden Firma ein Festpunktfeld markiert und hochgenau aufgenommen. Die Messergebnisse werden mathematisch durch Ausgleichsrechnung in ein örtliches Koordinatensystem überführt. Die bauausführende Firma erhält dann einen digitalen Plan im Baustellennetz und kann nun mittels der Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel Achsangaben durchführen.

Je Bauvorhaben ist es eventuell notwendig die Erdgeschossfussbodenhöhe sowie die Lage des Gebäudes zu den Grenzen einzumessen und gegenüber der Baurechtsbehörde zu bestätigen.
Anbringen von Meterrissplaketten, entweder in geklebter Ausführung oder geschraubt, ggf. mit Putzpinsel oder ohne. Nach Abstimmung mit den Architekten bezogen auf Planungshöhe des Gebäudes (0.00) oder Rohfußbodenhöhe des betreffenden Geschosses.